Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 3. Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, welche von Naturcoaching AYS , Inhaberin: Anika-Yvonne Schewcik, Thomas-Mann-Straße 10, 76189 Karlsruhe (nachfolgend auch: Veranstalter) angeboten werden, insbesondere für (Online)Coaching, Workshops oder Seminare, Vorträge und Bild-/Videomateriealien. Im Folgenden sowie auf der Website werden aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern meistens die neutrale oder männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1.2 Ein Vertragsschluss hinsichtlich der auf dieser Seite angebotenen Leistungen und Lieferungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Regelungen. Einer Einbeziehung anderweitiger Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich, soweit dies nicht im Einzelfall vertraglich vereinbart ist. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei etwaigen Leistungserweiterungen oder bei der Erbringung von Teilleistungen für jede Teilleistung gesondert.
1.3 Gegenüber Unternehmen als Vertragspartner gelten diese Geschäftsbedingungen für die aktuelle und alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart oder in einen späteren Vertrag gesondert einbezogen werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage unter https://www.naturcoaching-ays.de abgerufen und ausgedruckt werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Die auf unserer Homepage angebotenen Waren und Dienstleistungen stellen keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2.2 Mit der Anfrage für eine Dienstleistung (Coaching/Workshop oder Seminar/Vortag/Erwerb digitaler Medien) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab (vgl. § 145 BGB).
2.3 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter ausdrücklich die Annahme des Angebots des Kunden erklärt (Auftragsbestätigung) oder wenn die bestellten Leistungen erbracht bzw. übersandt werden. Als bindender Vertragsrahmen gelten die dargestellten AGB.
3. Preise/Honorare und Zahlungsbedingungen
3.1 Bei der Anmeldung zu einem Coaching oder einem Workshop/ Seminar oder Vortrag ist die jeweilige Gebühr nach Anmeldebestätigung und mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn per Überweisung zu entrichten. Buchen Sie ein Coaching oder einen Workshop/ Seminar oder Vortrag innerhalb der 14 Tage vor Beginn, wird die jeweilige Gebühr umgehend, jedoch spätestens bis zu Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
3.2 Die vereinbarten Honorare bzw. Preise sind umsatzsteuerbefreit, da das Unternehmen einem Kleinunternehmen gemäß §19(1) UstG zugeordnet wird. Dem Kunden wird stets eine Rechnung ausgestellt. Eine Übermittlung der Rechnung in Textform ist ausreichend und eine Zahlung hat erst nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
3.3 Die Zustellung digitaler Medien von Naturcoaching AYS (u.a. Video-Kurse) erfolgt nach Eingang der Zahlung des vollen Kaufpreises. Die Rückgabe digital erworbener Medien ist nicht möglich. Ebenso ist eine Rückerstattung des Kaufpreises ausgeschlossen.
4. Vertragsdauer und Kündigung bei Dienstleistungsverträgen (Coachings/Workshops/ Seminare/Vorträge)
4.1 Soweit in unseren Angeboten eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, kann die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung verweigert werden, wenn diese nicht erreicht wird. Soweit eine maximale Teilnehmerzahl angegeben ist oder sich eine solche aus praktischen Umständen ergibt und bereits erreicht ist, müssen wir leider die Anmeldung ablehnen, versuchen aber selbstverständlich einen passenden Ersatztermin zu finden. Ein Anspruch auf Teilnahme allein aufgrund der Anmeldung besteht nicht.
4.2 Mit Ablauf der angegebenen Anmeldefrist bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung haben wir ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich nicht genug Teilnehmer für das Seminar oder den Workshop angemeldet haben.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn Zahlungen seitens des Kunden nicht erbracht werden oder die Dienstleistung für eine der beiden Seiten undurchführbar wird.
4.4 Wird die Kündigung von Vorträgen oder Workshops/ Seminaren nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erklärt, wird ein Teilbetrag in Höhe von 50 % der Gebühren zur Zahlung fällig. Bei einer Kündigung später als drei Tage vor dem Beginn der Veranstaltung ist die volle Gebühr nach Abzug etwaiger entfallender Aufwendungen zu erbringen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
4.5 Bei Einzelcoachings können für vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Stunden, keine Gebühren zurückerstattet werden, soweit die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgt. Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird das volle Honorar berechnet. Dies gilt auch für Fälle von Krankheit, Verspätung und vergleichbare Fehlzeiten.
4.6 Ebenso besteht generell kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder in einem anderen Kurs. Ein genereller Anspruch auf anteilige Teilnahme an einem Seminar/ Workshop oder Vortrag besteht nicht. Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt nur bei Absage des Kurses oder der Stunde (ohne Ersatztermin) durch uns und sofern die Absage in unseren Verantwortungsbereich fällt.
5. Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner bei Dienstleistungsverträgen
5.1 Wir sind zu einer höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet, uns steht allerdings frei, im Falle von Krankheit oder sonstiger kurzfristiger Verhinderung einen Ersatz zu stellen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Vertragspartners verletzt werden.
5.2 Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren. Ist keine Frist oder kein Termin zur Leistungserbringung vereinbart, sind wir in der zeitlichen Erbringung vollständig frei und bemühen uns natürlich dennoch, den Auftrag unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zeitnah umzusetzen.
5.3 Ist uns die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so werden wir Sie unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal stellen wir nur im vertraglich festgelegten Umfang bereit. Nicht vertraglich geregelte Voraussetzungen gehören nicht zur Dienstleistung.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, unsere Leistungserbringung soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde auf seine Kosten alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich und vereinbart sind.
5.6 Die Leistungen können nach Absprache auch in den Räumen von gewerblichen Kunden für deren Mitarbeiter erbracht werden. Der Kunde hat in diesem Fall durch entsprechende Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass dem Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen während der Durchführung der vertraglichen Pflichten in der Betriebssphäre des Kunden gefahrlos arbeiten kann.
6. Voraussetzungen zur Teilnahme an Coaching/Workshops/ Seminaren/Vorträgen
6.1 Die Teilnahme an jeglichem Coaching und Vorträgen/Workshops/ Seminaren setzt eine gute gesundheitliche Verfassung voraus. Der Teilnehmer stellt in eigener Verantwortung und ggf. durch vorherige Konsultation eines Arztes sicher, dass er zur Teilnahme an dem Coaching und Vorträgen/ Workshops/ Seminaren gesundheitlich in der Lage ist.
6.2 Eine Beratung in medizinischer Hinsicht findet zu keinem Zeitpunkt vor oder nach Vertragsschluss statt und ist weder geschuldet noch Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
6.3 Die vertragsgegenständlichen Leistungen durch Besuch eines Coachings, Vortrags oder eines Workshops/ Seminars können nicht den Besuch bei einem Arzt, sonstiger heilender Einrichtungen, Medikation oder psychotherapeutischer Anwendungen ersetzen. Die vertragsgegenständlichen Leistungen schließen sämtliche Formen von Heilversprechen aus. Dies gilt auch für die getroffenen Formulierungen, um Angebote vorzustellen.
6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, zum Zeitpunkt der Durchführung der vertraglichen Leistungen nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, welche Einfluss auf die Reaktionsfähigkeit oder das körperliche Wohlbefinden haben. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss der Coach/Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Die Teilnahme an Veranstaltungen und Coachings liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers und ist bei akuten bzw. nicht therapierten Erkrankungen ausgeschlossen. Erkrankungen, die bereits ärztlich / therapeutisch behandelt werden, sind uns umgehend nach der Anmeldung mitzuteilen und zuvor soweit erforderlich die ausdrückliche Genehmigung des behandelnden Arztes / Therapeuten einzuholen. Die Angaben hierzu werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen sind wir berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung zu seinem eigenen Schutz auszuschließen. Wir behalten uns vor, die Teilnahmegebühr (ggf. anteilig) in Rechnung zu stellen, soweit die gesundheitlichen Probleme nicht rechtzeitig von dem Teilnehmer mitgeteilt wurden. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.8 Teilnehmer entsprechender Veranstaltungen haben sich entsprechend dem Beiblatt „Vorbereitungen und Sicherheitshinweise für Outdoor-Veranstaltungen“ vorzubereiten.
6.9 Die Anreise zu etwaigen Veranstaltungen wird allein durch den Teilnehmer in eigener Verantwortung organisiert, sofern dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten ist. Ersatzansprüche können bei unverschuldetem Ausfall oder Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden.
6.10 Unternehmen verpflichten sich, diese Teilnahmevoraussetzungen den Teilnehmern mitzuteilen und haften für deren Einhaltung.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Haftung
8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Schutz des geistigen Eigentums
9.1 Etwaige den Teilnehmern von uns oder Dritten übergebene Unterlagen und Begleitmaterial ebenso wie die Inhalte der Homepage unterliegen dem Urheberrecht. Diese Unterlagen und Inhalte dürfen daher nur zu den vertraglichen Zwecken verwendet werden.
9.2 Jede vertragsfremde Verwendung dieser Materialien, insbesondere ihre Vervielfältigung oder Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
9.3 Genauso sind alle Unterlagen, Videos, Daten– oder Audio-CDs, die zu erwerben sind oder durch uns zur Verfügung gestellt werden, urheberrechtlich geschützt. Auch diese Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Seminare verwendet werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
10.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters.
10.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
